FAQ

Zur Anmeldung bei der Fahrschule Elite benötigen Sie Ihren Personalausweis, die Anmeldegebühr und, falls Sie unter 18 Jahre alt sind, muss eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein. Diese Unterlagen sind notwendig, um den Anmeldeprozess reibungslos und effizient zu gestalten.

– Personalausweis
– Anmeldegebühr
– (bei Personen unter 18 Jahren) eine erziehungsberechtigte Person

Wir empfehlen, parallel zur theoretischen Ausbildung mit den Fahrstunden zu beginnen. Dies ermöglicht eine effektive Verknüpfung von Theorie und Praxis, was zu einem besseren Lernerfolg führt. Sobald Sie sich bei uns angemeldet haben und mit der Theorie begonnen haben, können Sie Ihre Fahrstunden planen.

Sie können den Fahrerlaubnisantrag direkt bei uns in der Fahrschule stellen. Wir bieten diesen Service an, um Ihnen Zeit und Mühe zu ersparen. So können Sie den Antrag ohne Wartezeit einreichen und sich auf Ihre Ausbildung konzentrieren.

Für den Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passfoto, eine Bescheinigung über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest. Diese Unterlagen sind notwendig, um den Antrag korrekt und vollständig einzureichen.

– Personalausweis
– biometrisches Passfoto
– Erste Hilfe Bescheinigung
– Sehtest

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden variiert von Schüler zu Schüler. Es gibt eine festgelegte Anzahl von Pflichtfahrten, die sogenannten Sonderfahrten. Darüber hinaus hängt die Gesamtzahl der Fahrstunden von Ihrem individuellen Lernfortschritt und Ihrer Fähigkeit, das Gelernte umzusetzen, ab.

B197 ist eine neue Regelung für die Fahrerschulung. Sie beinhaltet 10 Fahrstunden und eine 15-minütige „Prüfungsfahrt“ mit Ihrem Fahrlehrer. Diese Fahrstunden und die Prüfungsfahrt können in Ihre laufende Fahrausbildung integriert werden. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197, die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen. In Ihrem Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Mit dieser Regelung dürfen Sie auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nutzen etwa 50% der Fahrschüler diese Regelung, um „stressreduziert“ durch die Fahrprüfung zu kommen.